Allgemeine
Geschäftsbedingungen Die jeweils aktuelle Version
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dauerhaft im Internet unter
http://www.download-tipp.de/agb.html verfügbar. Es besteht jederzeit
die Möglichkeit, die AGB mit Hilfe der allgemeinen Browser-Funktionen
auszudrucken oder auf die eigene Festplatte oder ein anderes Speichermedium
zu kopieren. Der Kunde wird hiermit ausdrücklich zur Einsichtnahme,
zum Ausdruck und zum Kopieren dieser AGB aufgefordert.
I. Allgemeine Bestimmungen
1. Vertragspartner
Vertragspartner des Kunden
ist Webster Internetservice, Lothar Jung, Kohlhökerstraße 17,
28203 Bremen. Nachfolgend Webster genannt.
2. Abweichende Bedingungen
des Kunden
Für den Vertrag zwischen
dem Kunden und Webster gelten ausschließlich die vorliegenden AGB.
Soweit Geschäftsbedingungen des Kunden insgesamt oder teilweise hiervon
abweichen, werden sie nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich
widersprochen worden ist. Dies gilt nur dann nicht, wenn Webster den abweichenden
AGB des Kunden ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
3. Leistungsumfang und
Entgelte
Der Leistungsumfang der
angebotenen Dienstleistungen sowie die Höhe der entsprechenden Entgelte
und deren Zahlungsweise ergibt sich aus den Informationen auf der Homepage
von Webster in Verbindung mit den Beschreibungen der jeweiligen Vertragsgegenstände
in diesen AGB. Die von Webster angegebenen Preise sind Endpreise und verstehen
sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dies gilt ebenso für
sämtliche Preisangaben der Nutzer untereinander bei der Abgabe von
Geboten über die Homepage.
4. Allgemeine Haftungsregelung
Webster haftet grundsätzlich
nur für Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Verhalten von Webster, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen
beruhen, solange nicht zugesicherte Eigenschaften oder vertragswesentliche
Pflichten betroffen sind.
5. Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden,
daß seine Daten von Webster im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch
verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an
Dritte weitergegeben. Ausdrücklich als nicht unbefugt gilt die Übermittlung
von Kundendaten an ein von Webster zum Zwecke der Vertragsabwicklung und
Abrechnung beauftragtes Unternehmen. Der Kunde wird darauf hingewiesen,
daß bei der Übertragung von Daten im Internet für alle
Teilnehmer nach derzeitigem Stand der Technik nicht völlig ausgeschlossen
werden kann, daß sich Unbefugte während des Übermittlungsvorgangs
Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen.
II. Datenbankservice
1. Vertragsgegenstand
Webster bietet Nutzern,
die Software jeglicher Art zum Verkauf oder zur kostenlosen Nutzung anbieten
wollen, die Möglichkeit zur kostenlosen Eintragung ihres Angebotes
in eine Datenbank. Interessenten haben die Möglichkeit, durch Eingabe
von Suchbegriffen in der Datenbank nach Angeboten zu suchen und Testversionen
Ihrer Software downzuloaden.
Hierbei tritt Webster weder
als Verkäufer, Käufer oder deren Vertreter auf. Es handelt
sich bei diesem Angebot um eine reine Datenbank. Diese bietet lediglich
eine Plattform für die Kontaktaufnahme und die Vertragsanbahnung beim
Handel mit Software, ohne daß Webster selbst an den Transaktionen
der Nutzer beteiligt ist. Kaufverträge, Nutzungsverträge und
Bedingungen kommen ausschließlich zwischen den Nutzern zustande,
denen die Regelung der Vertragskonditionen freisteht.
2. Eintragungsvoraussetzungen
und Pflichten des Nutzers
Für die Nutzung der
Datenbank gelten die folgenden Eintragungsvoraussetzungen und Pflichten:
a) Anbieter ist Copyright-Inhaber
Der Anbieter einer Softwrae
versichert ausdrücklich, Inhaber aller damit verbundenen Copyrights
zu sein. Er stellt Webster in vollem Umfang von etwaigen Ersatzansprüchen
des Berechtigten gegen Webster frei, die auf einer unberechtigten Eintragung,
Veräußerung oder Vermietung der Software oder Teile davon beruhen.
b) Keine Rechtsverletzungen
Dritter
Der Anbieter versichert
ebenfalls, daß die angebotene Software und sein Gebrauch keine Firmen-,
Namens- und Markenrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt. Eine diesbezügliche
Prüfung fällt in den Pflichtenbereich des Anbieters. Dieser stellt
Webster in vollem Umfang von etwaigen Ersatzansprüchen Dritter
gegen Webster frei, die auf der Eintragung, Veräußerung oder
Vermietung einer Software beruhen, der Rechte Dritter verletzt.
c) Kein Verstoß
gegen geltendes Recht durch Software
Der Anbieter verpflichtet
sich, in die Datenbank keine Software einzustellen, deren Name und deren
Funktionen auch im einzelnen gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland
verstoßen.
d) Datenpflege
Der Anbieter verpflichtet
sich die persönlichen Daten sowie die in der Datenbank eingetragenen
Daten und Angebote auf dem aktuellen Stand zu halten. Weiter verpflichtet
sich der Anbieter dazu seine angebotenen Programme vor der Verfügungstellung
zum Download auf Viren zu prüfen.
e) Werbung
Anbieter die Ihre Software
in der Datenbank von Webster eingetragen haben, können keinen Wiederspruch
gegen einzelne Werbepartner von Webster einlegen. Speziell das Verlangen,
Werbung durch Mitbewerber auf Seiten mit eigenen Informationen aus der
Datenbank zu unterbinden kann nicht berücksichtigt werden.
3. Haftung von Webster
im Rahmen des Datenbankservice
Webster ist weder Inhaberin
der eingegebenen Software-Titel noch hat sie Einfluß auf etwaige
Geschäfte, die zwischen den Nutzern der Datenbank geschlossen werden.
Bei dem Datenbankservice liegen alle Vorgänge wie Kauf und Verkauf
von Software sowie deren Vermietung und Zahlungsabwicklung außerhalb
des Tätigkeitsbereiches von Webster. Die Verantwortung für den
Inhalt der eingetragenen Angebote liegt ausschließlich bei dem jeweiligen
Anbieter.
a) Rechtsgeschäfte
und Handlungen der Nutzer
Eine Haftung von Webster
für die benannten Rechtsgeschäfte und Handlungen der Nutzer ist
damit ausgeschlossen. Gleiches gilt für etwaige Verletzungen von Firmen-,
Namens- und Markenrechten sowie von sonstigen Rechten Dritter durch die
vom Anbieter eingetragenen Domainnamen oder Internetprojekte.
b) Datenübertragung
Webster schließt ferner
jegliche Haftung für Schäden aus, die auf eine Datenfehlübertragung,
auf einen Datenverlust oder auf die fehlerhafte Wiedergabe eines Datenbankeintrags
nach seiner Eingabe zurückzuführen sind, soweit es sich nicht
um Schäden handelt, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Verhalten von Webster, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen
beruhen.
4. Ablehnung und Entfernung
von Datenbankeinträgen durch Webster
Webster behält sich
das Recht vor, jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen
die Aufnahme von Software abzulehnen oder bereits aufgenommene Software
wieder aus der Datenbank zu entfernen. Die Sperrung eines Datenbankeintrags
kann insbesondere vorgenommen werden im Fall von Verstößen des
Nutzers gegen die guten Sitten oder gegen die ihm obliegenden Pflichten
sowie bis zu einer gerichtlichen Klärung auf glaubhaftes Verlangen
eines Dritten bei Zweifeln darüber, ob vorrangige Rechte Dritter bestehen
oder ob dieser gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstößt.
4a. Einwand gegen eingetragene Software durch berechtigte Dritte
Wenn von Dritten, berechtigter Einwand gegen
eine eingetragene Software jedweder Art besteht, so ist dieser Einwand, Webster sofort
und unter Anwendung der geringsten damit verbundenen Kosten mitzuteilen.
Webster wird
sich in keinem Fall an einer Verbreitung von Software jedweder Art beteiligen wenn diese
durch Dritte beanstandet wird.
III. Werbung und Sponsoring
1. Vertragsgegenstand
Webster
übernimmt die Vermittlung von Werbeflächen und die Platzierung
von Werbung für Werbetreibende und Agenturen (im Folgenden: Werbetreibende)
auf den Internetseiten von Webster.
a) Werbemittel
Der Werbetreibende
trägt dafür Sorge, dass die notwendigen Informationen für
seine Onlinewerbung, d.h. Daten, Dateien und sonstiges Material, rechtzeitig,
vollständig und fehlerfrei angeliefert werden. Die jeweiligen Zieladressen
seiner Onlinewerbung sind dabei anzugeben. Internet-Werbemittel müssen
spätestens zwei Arbeitstage vor Schaltungsbeginn bei Webster vorliegen.
Kommt der Werbetreibende dieser Verpflichtung nicht nach, ist er dennoch
zur Entrichtung des vereinbarten Entgelts verpflichtet. Der Ersatz weitergehender
Schäden bleibt hiervon unberührt.
b) Vertragsschluss
Vorbehaltlich
entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich
durch schriftliche oder durch Email erfolgende Bestätigung des Auftrags
zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen
liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Soweit Agenturen
Aufträge erteilen, kommt der Vertrag - vorbehaltlich anderer schriftlicher
Vereinbarungen - im Zweifel mit der Agentur zustande.
c) Vorbehalt
Webster
macht keinerlei Zusicherungen über die Reihenfolge der Werbeschaltungen
und ist nach eigenem Ermessen dazu berechtigt, Werbemittel oder Beschreibungen
aus redaktionellen oder sonstigen Gründen zurückzuweisen.
Zudem behält sich Webster
vor, Werbeaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses
- abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Inhalte gegen Gesetze oder deren
Inhalt vom deutschen Werberat beanstandet wurde. d) Verantwortung
Die Verantwortung
für die Inhalte von Werbemitteln trägt ausschließlich der
Werbetreibende. Er garantiert, dass die Inhalte der Werbung nicht gegen
geltendes Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder die guten
Sitten verstoßen. Der Werbetreibende garantiert des Weiteren, dass
durch die Schaltung seiner Werbung Rechte Dritter nicht beeinträchtigt
werden. Er stellt Webster von allen Ansprüchen Dritter auf Grund der
Nichteinhaltung vorstehender Regelungen frei.
e) Ablehnung
Webster ist berechtigt,
jedoch nicht verpflichtet, eine inhaltliche Prüfung der Werbung vorzunehmen.
Webster ist berechtigt, Werbung, die gegen vorstehende Bestimmungen verstößt
und Links, welche zu Inhalten führen, die gegen geltendes Recht, gesetzliche
und behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen,
aus dem Angebot zu nehmen. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht.
Webster wird den Werbetreibenden unverzüglich von der durchgeführten
Maßnahme unterrichten. Der Werbetreibende bleibt zur Zahlung der
vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet, es sei denn er weist
nach, dass Webster die Werbung zu Unrecht aus dem Angebot genommen hat.
Weitergehende Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche des Werbetreibenden
sind ausgeschlossen.
f) Entgelte und Zahlung
Der Werbetreibende
zahlt für seine Werbeschaltung einen vorher vereinbarten oder der
jeweils gültigen Preisliste entsprechenden Festpreis. Die Abrechnung
von Adimpressions erfolgt auf Basis von Adrequests. Nachlässe bestimmen
sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige
Werbemittler sind verpflichtet, sich bei Angeboten für und Verträgen
und Abrechnungen mit Werbetreibenden an diese Preisliste zu halten. Die
Rechnungsstellung erfolgt zum Zeitpunkt der verbindlichen Buchung der Werbekampagne.
Entgelte sind zwei Wochen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Webster
gewährt bei Nachweis der Agenturtätigkeit (Handelsregistereintrag)
15% AE-Provision bei Rechnungsstellung durch die Agentur.
Bei Zahlungsverzug
oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Erlangt Webster
nach Vertragsschluss begründete Zweifel über die Zahlungsfähigkeit
des Werbetreibenden, so ist Webster berechtigt, die vereinbarte Vergütung
vor der Schaltung der Werbung einzufordern.
g) Gewährleistung
Webster
leistet für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften Gewähr.
Ansprüche auf Grund von Mängeln, welche die Tauglichkeit der
Leistung nur unerheblich beeinträchtigen, bestehen nicht. Einwendungen
gegen eine ordnungsgemäße Durchführung eines Werbeauftrages
müssen innerhalb von 7 Tagen nach seiner Ausführung schriftlich
dargelegt werden. Wird die Werbung zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt
nicht, nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß geschaltet,
so ist Webster berechtigt und verpflichtet, die Schaltung innerhalb eines
angemessenen Zeitraumes nachzuholen, sofern der Zweck der Werbemaßnahme
hierdurch noch erreicht werden kann. Kann der Zweck nicht mehr erreicht
werden oder schlägt die Nachbesserung fehl, ist der Werbetreibende
zur Wandlung oder Minderung berechtigt.
IV. Schlußbestimmungen
1. Anwendbares Recht,
Erfüllungsort und Gerichtsstand, Vertragssprache
Das Vertragsverhältnis
zwischen dem Kunden und Webster unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort
des Vertrages ist Bremen. Ist der Kunde Kaufmann oder hat er in der Bundesrepublik
Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so wird als Gerichtsstand
für alle etwaigen vermögensrechtlichen Streitigkeiten aus diesem
Vertragsverhältnis Bremen vereinbart, sofern für die Klage kein
ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Bei sprachlichen
Unklarheiten in Bezug auf Übersetzungen der Homepage und der AGB oder
bei sonstigen Zweifelsfällen und Auslegungsproblemen gilt die deutsche
Textfassung als letztverbindlich.
2. Individualabreden und
Vertragsänderungen
Individualabreden, Vertragsänderungen
und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform
oder der Übermittlung durch Telefax, sofern sich nicht aus diesen
AGB etwas anderes ergibt.
3. Änderungen der
AGB
Änderungen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen von Webster werden dem Kunden mindestens vier
Wochen vor Inkrafttreten per e-mail oder postalisch mitgeteilt. Widerspricht
der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen,
so gelten diese als angenommen und werden wirksamer Vertragsbestandteil.
Webster verpflichtet sich, den Kunden bei der Mitteilung neugefaßter
AGB noch einmal besonders auf diese Rechtsfolge hinzuweisen.
4. Unwirksame Vertragsbestimmung
Sollte eine Vertragsbestimmung
oder eine Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit
des Vertrages oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen
nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingung tritt eine
solche, die dem Zweck dieser Bestimmung in rechtlich wirksamer Weise am
nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für den Fall, daß
eine Regelungslücke besteht.