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Ungewollte Mitgliedschaft – Versteckte Abokosten bei mega-downloads.net?

Die Anwaltskanzlei Bösel, Kohwagner & Kollegen warnt in einer Pressemeldung vor unerwünschten Abokosten die im Zusammenhang mit der Webseite mega-downloads.net entstehen können und ist auf der Suche nach Geschädigten um die Interessen einzelner zur bündeln.

(openPR) – Nepper, Schlepper, Bauernfänger – sie lauern nicht nur im echten Leben, sondern auch im Wold Wide Web (www). Ein Interesse teilen alle diese Anbieter jedoch: Geld zu verdienen – und zwar an Ihnen. Die Methoden dazu sind sehr unterschiedlich. Besonders beliebt bei un-seriösen Webseitenbetreibern sind sog. versteckte Abo-Kosten. So wird mit kostenlosen Testzugängen gelockt, die bei nicht rechtzeitiger Kündigung zu kostspieligen Abonnements mit Laufzeiten von zum Teil bis zu 2 Jahren führen. Zu der Vielzahl der unseriösen Angebote hat sich nun auch das Angebot www.mega-downloads.net/ gesellt.

Auf dieser Seite werden, zumeist kostenlose Softwareprodukte (so z. B. der Internetbrowser Mozilla Firefox) zum Download angeboten, nur nicht für Sie. Die Gestaltung der Internetseite erweckte bisher den Eindruck, dass die Angebote unentgeltlich in Anspruch genommen werden könnten. Das Verhängnisvolle ist, dass der Zugangsbereich eine Anmeldung erfordert und man dort aufgefordert wird, seine Daten zu hinterlassen.

Zu beachten ist allerdings, dass die Internetseite von www.mega-downloads.net/ vor Kurzem überarbeitet wurde und nun auf der Startseite direkt ein entsprechender Hinweis auf die anfallenden Kosten erscheint.
Wer sich anmeldet, erhält anschließend via E-Mail eine Begrüßung und Bestätigung der Anmeldung. Darüber hinaus erhält man nach Ablauf der Widerrufsfrist ebenfalls via E-Mail eine Rechnung. Wer sich also in letzter Zeit bei www.mega-downloads.net/ angemeldet hat, dürfte nach ca. 16 Tagen eine E-Mail mit einer Rechnung dieses Anbieters erhalten oder schon erhalten haben. Aber damit belässt es dieser Anbieter nicht, sondern schickt darüber hinaus nach ca. 10 Tagen eine Mahnung in welcher u.a. auf folgendes hingewiesen wird:

„Da Sie mittels Ihrer Anmeldung einen rechtsgültigen Vertrag mit uns eingegangen sind, die Zahlungsfrist der Rechnung bereits verstrichen ist, und die offene Forderung bis dato noch immer nicht beglichen ist, erhalten Sie diese Mahnung.

Bitte nehmen Sie diese Mahnung ernst, da bei weiterem Verzug Mahnspesen sowie Verzugszinsen zu Ihren Lasten entstehen. Um Ihnen zusätzliche Kosten zu ersparen, begleichen Sie bitte umgehend die offene Forderung.”

Einige unserer Mandanten haben bereits versucht dem Vertragsschluss zu widersprechen. Hierauf hat sich der Anbieter nicht eingelassen und weiterhin Zahlung verlangt. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass der Anbieter nach einer Kontaktaufnahme das Begehren der Zahlung einstellen wird, sondern weiterhin alle Betroffenen auffordern wird den Betrag von EUR 96,00 für das erste Jahr zu entrichten.
Wie ist die Rechtslage?

Die Frage, ob ein Zahlungsanspruch besteht, hängt unter anderem von der Gestaltung der Internetseite ab und kann daher nur für den konkreten Einzelfall beantwortet werden. Als Faustformel gilt: Je kleiner und versteckter Preis und Vertragsdauer, umso größer die Chancen, dass Sie nicht zahlen müssen.

Oftmals erhalten Internetnutzer Rechnungen solcher unseriösen Anbieter, ohne eine entsprechende Seite besucht bzw. sich auf einer solchen Seite angemeldet zu haben. In diesen Fällen ist selbstverständlich kein Vertrag zustande gekommen und damit besteht auch keine Zahlungsverpflichtung. Das gleiche gilt, wenn sich ein Minderjähriger ohne Einwilligung der Eltern angemeldet hat.
Was ist nun zu tun?
Es ist derzeit noch nicht absehbar, ob das Unternehmen weiterhin Inkassounternehmen mit der Verfolgung ihrer vermeintlichen Ansprüche beauftragen werden. In jedem Fall müssen alle Betroffenen damit rechnen, dass mit jeder Mahnung bzw. jeder weiteren Stufe weitere Kosten auf den ursprünglichen Betrag aufgeschlagen werden.

Aus diesem Grunde empfiehlt es sich gegen diese vermeintlichen Ansprüche vorzugehen, auch wenn bisher erst ein Fall bekannt ist, in welchem derart unseriöse Anbieter eine gerichtliche Klärung gesucht haben. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte jedem Betroffenen an einer Klärung der Lage gelegen sein. Nur auf diese Weise umgeht man der Gefahr, dass der vermeintliche Anspruch durch Mahnkosten weiter ansteigt und es irgendwann doch einmal zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.

Unsere durch dieses Unternehmen betroffenen Mandanten haben uns gebeten für sie Rechtssicherheit zu schaffen, damit sie nicht immer wieder durch diesen Anbieter „belästigt” werden. Aus diesem Grunde werden durch uns derzeit die notwendigen Informationen von Betroffenen gesammelt, welche sich schon zahlreich bei uns gemeldet haben.

Wir möchten darauf hinweisen, dass in den einschlägigen Foren im Internet mitgeteilt wurde, dass eine Sammelklage derzeit vorbereitet werden wird. Jedoch ist eine Sammelklage in Deutschland in der Form der Class action nicht zulässig. Jeder Kläger muss seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen. Der besondere Vorteil einer entsprechenden Vereinigung der Betroffenen besteht in dem hierdurch zu erzeugenden Druck auf das unseriöse Unternehmen. Durch eine Vielzahl an Betroffenen können wir gemeinsam mit den uns zur Verfügung stehenden PR-Möglichkeiten die Ansprüche der Betroffenen schnell und effektiv durchsetzen. Aus diesem Grunde vertrauen eine Vielzahl von Mandanten in dieser Angelegenheit auf unsere Kompetenz und unserer Erfahrung diese Angelegenheit für sie und andere Betroffene abschließend zu klären.
Sind auch Sie von diesem Anbieter und diesem Angebot betroffen?
Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne. Kompetent und effektiv, damit auch Sie sich nicht mehr unseriösen Ansprüchen gegenübersehen.

Sofern Sie über weitere Korrespondenz mit diesem Anbieter verfügen oder aber weitere Unterlagen gespeichert haben, wären wir Ihnen, auch im Namen unserer anderen Mandanten, sehr dankbar, wenn sie uns diese Unterlagen zur Verfügung stellen könnten. Auf diese Weise können wir für Sie eine lückenlose Aufklärung ermöglichen.

Bösel, Kohwagner & Kollegen
Sozietät von Rechtsanwälten
Berlin Dresden München Nürnberg
Hohenzollerndamm 133
14199 Berlin

Nachtrag 25. Dezember 2008:

Bitte haben Sie Verständnis das wir Anfragen in der Art: “Was soll ich tun”, “Wie kann ich wehren” hier nicht im einzelnen ausführlich beantworten können.

Zum Einen würde es sich um eine kostenlose Rechtsberatung handeln die in Deutschland wiederum rechtlich gegen uns verfolgt werden kann und zum Anderen sind entsprechende Informationen bereits im Artikel zu finden.

Bitte tragen Sie bei Ihren Kommentare nicht die Domain von mega-downloads.net in das Feld Webseite ein. Oder wollen Sie diesen “Dienst” über den Sie sich hier beschweren auch noch unterstützen in dem Sie Links zu der Webseite generieren?

Wir werden Kommentare löschen die die Domain verlinken.

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  1. Abou El Marai
    22. Februar 2009, 12:30 | #1

    Hallo,

    so haben sich die Herren von win-loads bei mir angemeldet.

    wir danken für Ihre Anmeldung und stellen Ihnen hierfür den nachfolgenden Betrag in Rechnung:
    Leistung: Betrag:
    Jahreszugang für
    www. win-loads .net 96,00 EUR
    Kosten: 8,00 EUR monatlich, zahlbar 12 Monate im Voraus
    Der Bruttobetrag beinhaltet die geltende gesetzliche MwSt.
    Bitte überweisen Sie den Betrag in Höhe von 96,00 EUR – innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt -
    auf unser unten genanntes Konto:

    Meine Frage soll ich überhaupt was unternehmen?

    MfG

    K Marai

    • 22. Februar 2009, 13:08 | #2

      Bitte unterlassen Sie das Verlinken von Webseiten die Sie hier
      kritisieren. Ein Link nutzt diesen Webseiten mehr als Sie es
      vermutlich möchten!

  2. 22. Februar 2009, 17:41 | #3

    @Abu el Marai…

    lass die doch mahnen wie sie wollen – ZAHLE BLoss nicht!!!

    Du wirst noch ne Weile von denen hören… aber einfach ignorieren!

  3. Mario
    23. Februar 2009, 09:39 | #4

    Hi abou,
    nur wenn du dich tatsächlich angemeldet hast.
    zunächst einen Widerspruch machen mit Rücktritt vom Vertrag.!!!!! 14Tage.
    Da du allerdings erst die Rechnung jetzt erhalten hast. Dann bekommst du ein schreiben, dass das nicht mehr geht, weil diese besagten 14Tage rum sind.
    Schreibe denen nur, dass du bereits Widersprochen hast du auch keine Rechnung von einem Forderungsmanagment akzeptieren wirst.
    Dann kommen ein paar Mahnungen. Dann Forderungsmanagment mit Drohungen.
    usw.

    Wenn nicht, dann alles ignorieren. Die Briefe von Inkasso firmen nicht öffnen.
    Zur post gehen und zurückschicken lassen.

  4. Brigitte Ostendorf
    2. März 2009, 22:19 | #5

    Auch wir waren Opfer dieser ****Firma,haben aber super Rat vom Anwalt bekommen.Für alle, die Angst und keinen Anwalt haben:
    Musterbrief runterladen, ausfüllen, per Einschreiben mit Rückschein absenden.Damit hätte man seine Schuldigkeit schon getan. Aber danach kommt erstmal keine Antwort, sondern ein Brief vom Inkassobüro Collector aus Herford.Soll man ignorieren!!!Danach kann es einen Brief eines Anwaltes kommen.Ignorieren!!!Danach kann ein Brief vom Gericht kommen,gelber Zettel. NICHT IGNORIEREN!!!!Dort kreuzt man den Punkt an: Ich widerspreche der Forderung.Wenn MegaDownload net weiter Ansprüche stellen möchte, müssen sie vor Gericht in Vorkasse treten und bei der Masse an “Kunden” werden sie das nicht tun.Man sollte “Zitat” ganz cool dabei bleiben, den Musterbrief versenden und auf gar keinen Fall bezahlen,sonst akzeptiert man ja den “Vertrag”.Also,Mut zur Sache. Wer kann und mag, sollte Anzeige erstatten.Auch da macht es die Masse.Kopf hoch und durch.Liebe Grüße an alle Geschädigten

  5. georg
    16. März 2009, 15:02 | #6

    LÖSUNG DES PROBLEMS.

    Bin selbst natürlich auch drauf reingefallen, hab mich zuerst bei winload angemeldet, dort das gewünschte Programm nicht gefunden und gleich drauf bei opendownload, dort habe ich dann divx herunterladen können, habe dann auch gleich eine Zahlungsaufforderung bekommen.
    Habe dann bei der ARBEITERKAMMER (arbeiterkammer.com. Tel.: +435069060) in Österreich angerufen, weiss nicht wie das in Deutschland heisst.
    Jedenfalls gibt es dort eine eigene Stelle die sich mit diesem Problem beschäftigt.

    Auf der Internet Seite kannst du dir einen Musterbrief herunterladen zum Rücktritt, in diesem Brief steht auch drinnen warum der Vertrag ungültig ist.

  6. Wolfgang Maier
    25. März 2009, 12:28 | #7

    Ich habe am 19.03.2009 von Mega-Downloads.net eine Rechnung über 96,-Euro
    bekommen. Was soll ich machen, bitte helft mir ? Danke.

  7. Karsten Eckstein
    28. März 2009, 09:56 | #8

    Hallo Leute,

    wie jeder andere hier bin ich auch drauf rein gefallen. Habe Free Dowloads gesucht und bin bei winload raus gekommen, ich habe mich angemeldet und soll nun 96.-Euro
    zahlen. Ich habe es ignoriert weil man auch öffter mal im Frensehn sieht.Aber nach dem ich einen Brief vom Anwalt bekommen habe ,bin ich schon nachdenklich geworden! Nun meine Frage: Ist es besser meinen Anwalt ein zu schalten oder macht das keinen sinn und haben wir in unseren Bundesland nicht alle das Wiederrufsrecht?

  8. Xris
    28. März 2009, 20:41 | #9

    Hallo zusammen,
    tja noch ein Geschädigter hier, will aber nicht zahlen.

    Ich hoffe Brigitte vom 02.Mär 2009 wird wieder mal reinscheuen und einen Hinweis zum Musterbrief geben wo man den downloaden kann – oder weiss jemand wo??
    Bitte um Hinweise, da man hier keine links hinschreiben darf??

    Ich habe nicht vor zu zahlen, die Richter würden – falls es soweit kommt – die Abzocke schon erkennen.!!

    Danke für jeden Hinweis zum Musterbrief.

  9. Al
    9. April 2009, 15:01 | #10

    So, mich hat’s auch erwischt. Bin von Winload.net direkt mit ner Mahnung angeschrieben worden. Habe den Musterbrief der Verbraucherschutzzentrale zurückgeschrieben, wozu keine Stellung genommen wurde. Stattdessen bekam ich einen Brief der Inkassostelle Proinkasso mit 172 €, die zu zahlen seien. (inkl. Mahngebühr)… Ursprünglich waren es auch 96 € mit angeblichem 2-Jahres-Vertrag.
    Auch ich war an dem Tag tatsächlich im Internet unterwegs und hab den MSN Messenger gesucht. Dabei muss ich wohl auf winload gelandet sein und geistesabwesend Daten ausgefüllt haben. Allerdings ist mir die Seite, auf der am rechten rand die Gebühren stehen nicht bekannt.
    Naja, jedenfalls habe ich mich auch entschieden, keinen Cent zu zahlen. Allein aus Ego-Gründen.
    Ich lass jetzt nochmal einen Anwalt zurückschreiben und dann war’s das für mich.
    Ich berichte Euch, wie’s weitergeht.
    Bzgl. dem Musterbrief könnt Ihr einfach mal die Nummer (siehe obiger Beitrag) der Arbeiterkammer Österreich anrufen. Die wissen gleich worum es geht und begleiten Euch zum Musterbrief.
    Viel Glück.

  10. Abou El Marai
    14. April 2009, 13:50 | #11

    Hallo,
    die Firma Priincasso hat sich bei mir angemeldet mit folgender Inhalt:

    Sollten wir in den nächsten Tagen weder eine Zahlung verbuchen können noch eine sonstige Rückmeldung auf diese Email erhalten, werden wir technisch überprüfen lassen, ob die uns vorliegenden Personendaten zu der hier verwendeten Email-Adresse passen. Wir werden damit ermitteln, ob unter Umständen betrügerisch im falschen Namen bestellt wurde.

    Wir fordern Sie daher auf die Schuldsumme, sowie die bisher aufgelaufenen Kosten, die Sie infolge Ihres Zahlungsverzuges (BGB §284, 286) zu tragen haben, an uns auf folgendes Konto innerhalb der nächsten 4 Tage zu überweisen.

    Bitte um Hilfe , ich will auf keinen Fall bezahlen.

  11. Mikesch
    16. April 2009, 14:23 | #12

    Ganz spannend sind auch die Zusammenhänge, wie hier beschrieben http://www.ratgeberrecht.eu/internet-aktuell/abzocke-von-99downloads.de.html

  12. Peter
    21. April 2009, 18:32 | #13

    Hallo!
    Ich bin ebenfalls in die 96 Euro Abzocke reingeschlittert… Was kann ich machen? Mir war nie bewusst, dass ich mich wo angemeldet habe (Win-Load) sie schreiben sie hätten meine IP Adresse und Geburtstsdatum… Und ich war außerdem länger auf Urlaub und sehe heute die E-Mail, dass bis heute zu zahln gewesen wäre…
    Was soll/kann ich tun?
    liebe grüße
    Peter

  13. Stefanie
    24. April 2009, 11:11 | #14

    Hallo,

    ich habe mich ebenfalls dort angemeldet und nun eine Rechnung bekommen. Habe nun gelesen, dass es sinnvoll wäre mit einem Musterbreif-Einschreiben erstmal zu widersprechen. Mein Problem: Ich habe bei der Anmeldung eine falsche Adresse angegeben und wenn ich nun diesen Brief abschicke, müsste ich ja meine richtige Adresse angeben um eine Antwort zu erhalten. Soll ich nun einfach garnicht auf die Rechnung reagieren und warten?

    Danke und Gruß
    Steffi

  14. Oliver
    21. Mai 2009, 09:23 | #15

    Ich habe mir mal die Seite angesehen. Ich halte die Seite für angreifbar. Sie bietet kostenlose Software gegen Unkosten an. Ich meine so mancher Hersteller wird sich sowas nicht bieten lassen wollen. Kostenlose Software gegen Geld. Bei Adobe müsste man Adobe informieren und bei Microsoft die Firma Microsoft.

  15. Oliver
    21. Mai 2009, 09:53 | #16

    Noch etwas.
    Es gilt das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Käufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Das bedeutet das der Seiteninhaber zuerst in VAE seine Forderung gelten machen muss. Für Österreich ist anschließend der ordre Public massgebend.
    Hier dann z.b. rechtliches Gehör.
    Den inkassofirmen sollte man die Nichtzuständigkeit unter die Nase halten. Mal den Titel der VAE anfordern.

    Denkt mal an ausländische Strafzettel. In der Vergangenheit waren die nicht einklagbar.
    Das Inkassounternehmen sollte erstmal nachweisen dass sie zuständig sind. Also bräuchten die einen ausländischen Titel. ich bezweifle das es so ist.

  16. Oliver
    21. Mai 2009, 10:00 | #17

    Hier der Link der Verbraucherzentrale Hamburg.
    Da gibt es wichtigste Infos zu der Seite.

    http://www.vzhh.de/~upload/rewrite/TexteTelekommunikation/Abofallen%C3%9Cbersicht.aspx

  17. Irena
    11. Juni 2009, 20:00 | #18

    Das ist mir vor etwa einem Jahr passiert, ziemliche Abzocke mit mega downloads.
    Ich wollte wie fast alle hier mozilla downloaden, stad ja sehr groß for free drauf und dann musst ich eine anmeldung abschicken…hab ich auch getan so dumm wie ich war, allerdings habe ich einen falschen namen angegeben.
    Etwa eine Woche später kam ein Brief indem ich 96 € bezahlen sollte und ich kann mich daran erinnern, dass ich diese versteckten Kosten auch nicht egsehen habe. War zuerst sehr erschrocken und panisch, habe aber dann entschieden meinen Anwalt einzuschalten. Er meinte, dass ich nicht bezahlen müsse und da der name eh falsch war könnte ich ohnehin den vertrag als ungültig erklären. Es folgten wie auch oben von einigen Usern gepostet Mahnungen und briefe von Anwaltskanzleien u.a auch aus den vereinigten Arabischen Emiraten…ts was für ein Schwachsinn!
    Mein Anwalt hat letztenendes dann ein Schreiben verfasst, wo geschildert wurde, dass ich diesen Vetrag nie abgeschlossen hätte und zudem der name nicht gültig sei..habe zwar 20 euro bezahlen müssen, für den Anwalt, aber besser als 95 für n Betrüger. Danach kamen dann auch keine Droh/Mahnungen mehr!
    Also: nächstesmal aufpassen und erst gar nicht anmelden bei websites , die sehr unseriös aussehn bzw überhaupt etwas for free downzuloaden. Gehe seitdem eher lieber ins Geschäft als auf websites im i-net…
    WAr schön dumm, aber aus Fehlern lernt der mensch.
    Ich hoffe die die das betrifft, macht das MUt.

  18. Gustav
    29. September 2009, 12:20 | #19

    Ich wollte einen kostenlosen Bootmanager herunterladen und wurde über den Download-button auf die Seite “load-tipp” geleitet. Dort habe ich nichts ahnend mich angemeldet, fand aber den Bootmanager nicht. Nach Bestätigung der Anmeldung kam von Load-tipp eine Widerufsbelehrung: Widerruf innerhalb zwei Wochen ohne Angabe von Gründen möglich (Bief,Fax, Email). Erst daraufhin wurde ich mißtrauisch, las die AGB, schickte dann noch innerhalb von 24 Studen den Widerruf ab. Als die Rechnung kam verwies ich auf den rechtmäßigen Widerruf. Die Antwort war: Widerruf ist nur möglich, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen worden seien, tatsächlich seien Aktivitäten in meinem “Account” feststellbar. Diese Aktivitäten waren lediglich das Suchen nach dem angekündigten kostenlosen Bootmanager, der einfach nicht zu finden war. Es wurden also keinerlei Leistungen in Anspruch genommen. Die Forderungen werden nun immer unverschämter: Es hat sich bereits eine Inkassofirmas “medifinanz” aus Osnabrück gemeldet. Durch den Widerruf und die Nicht-in-Anspruchnahme von Leistungen fühle ich mich rechtlich auf der sicheren Seite, halte das Vorgehen aber für unverschämt und vermutlich sogar strafrechtlich relevant.

  19. Jessica
    29. September 2009, 16:16 | #20

    Hallo,
    ich habe mich auch bei Win-Loads.net angemeldet, um den Wahl-o-mat zu nutzen. Habe heute eine Rechnung in Höhe von 96,00€ per Email erhalten.
    Was muss ich tun?
    Liebe Grüße
    Jessica

  20. Franz
    30. September 2009, 08:08 | #21

    Hallo,
    ich habe mich bei win-loads.net angemeldet um eine kostenlose freeware herunterzuladen. Jetzt habe ich eine Rechnung über 96€ erhalten. vom kostenlosen Download bis zur Rechnung lagen nur ein paar Tage. Ich habe der Mitgliedschaft und der Rechnung sofort widersprochen. Der Widerspruch wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass dies nur bis zu einem Tag nach der Registrierung möglich sei.
    Was ist jetzt zu tun?

  21. Admin
    30. September 2009, 09:13 | #22

    Die Verbraucherzentrale Hamburg hat einige der wichtigsten Informationen
    zusammen getragen:

    http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteTelekommunikation/AbofallenimInternetLeitartikel.htm

  22. Gustav
    30. September 2009, 12:44 | #23

    Widerruf ist laut AGB innerhalb von 14 Tagen möglich. Also sofort Widerruf, dann kann meiner Meinung nach nichts mehr passieren. Auf alle Fälle alle Vorgänge dokumentieren (Web-Seiten ausdrucken mit Datum). Wenn dies geschehen, alle Schreiben dieser Bande aufbewahren, aber nicht beantworten. Ruhig abwarten, es wird sicherlich nicht zu einer Klage kommen, aber alle anderen Vorstufen werden in Haus flattern: Inkassofirma mit bereits horrendem Kostenaufschlag, ggf. sogar Gerichtsvollzieher, dann einfach Schuld bestreiten.

    Nicht ärgern, lasst die Bande ins Leere laufen, aber macht es soweit wie möglich bekannt, was hier abläuft. Grüsse Gustav.

  23. Gerhard Sasse
    10. Oktober 2009, 17:19 | #24

    Bei mir geht es um eine “Mahnung – Offene Rechnung” mit Zahlungsaufforderung bis 19. Oktober 2009. Durch Setzen eines Hakens (woran ich mich nicht erinnern kann; vielleicht war der Haken ja schon da) habe ich die Nutzungsbedingungen akzeptiert und auf mein Widerrufsrecht verzichtet. Die zitierte Rechnung habe ich gar nicht erhalten und besitze damit auch keine Zugangsdaten zum “Kaufgegenstand”. Den Vorgang “Mahnung – Offene Rechnung” stelle ich Ihnen gern zur Verfügung. Da ich über keine Rechnung verfüge und die Mahnung erst nach mehr als 14 Tagen eintraf, scheint mir ein Widerspruch nicht mehr nützlich. Ich werde es dennoch tun. Hat es Zweck, die 96.- € auf einem Anderkonto zu deponieren?

  24. Maggy Rot
    12. Oktober 2009, 08:51 | #25

    Hallo, Habe mich auch reinlegen lassen – hab aber einen falschen Namen,Adresse….angegeben.
    nach einigen Mailkontakten indem ich diesen tollen Vertrag angefochten habe bekam ich diese e-mail.

    Sollten Sie davon ausgehen, dass Ihre Daten durch Dritte missbraucht wurden, werden Sie ersucht eine Anzeige gegen Unbekannt bei der örtlichen Polizei wegen Datenmissbrauchs zu erstatten.
    Die weiteren Massnahmen zur Klärung des Sachverhalts werden durch das Ermittlungsverfahren durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit besteht, dass Sie sich selbst anzeigen, falls Sie die Anmeldung doch getätigt haben sollten. Dies würde dann mit hohen Folgekosten verbunden sein.

    Bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens durch die Behörden ist der Vertrag aufrecht.

    Mit freundlichen Grüssen

    Sollte ich nun trotzallem einen Wiederruf machen? Das wiederum heist ja dass ich meinen richtigen Namen angeben müsste, oder?
    Danke schon mal für diese Infos die hier zu lesen sind.

  25. 12. Oktober 2009, 09:54 | #26

    Es gibt Entscheidungen bei denen die bewußte Falschnennung von
    Angaben zum Nachteil ausgelegt wird da Sie durch die Verwendung
    falscher Namensangaben betrügersich gehandelt haben.

  26. 13. Oktober 2009, 11:00 | #27

    Die Firma die HInter der unbeliebten Seite steckt werde ich wegen Belästigung und Betrug anzeigen.Dies werde ich für die “Bewegung der Menschlichen Menschen” erledigen.Ich habe die Firma gewarnt und warte nur noch auf weiteren Belästigungen.

    Eure Leila Kaukasia

  27. greta
    13. Oktober 2009, 22:39 | #28

    Nach massiven drohungen von winload und Inkasso briefen habe ich meine email adresse schweren Herzens geloescht und mir jetzt ein totales
    fake email zugelegt.Nun ist erst mal Ruhe.Aber alle die alten mails verloren…

  28. 14. Oktober 2009, 09:10 | #29

    Hallo Greta,

    ich glaube nicht das Du mit dem Löschen der Email-Adresse
    viel erreichen wirst um Dich generell zu schützen.

    MfG

    Lothar Jung

  29. Marion
    8. Januar 2010, 12:11 | #30

    Hi an euch,

    und was mach ich wenn ich einen Verweigerungsbrief ( gibts als Musterversion von der Verbraucherschutzzentrale) an megadownloads schicken will, aber der Brief zurückkommt, weil die Adresse nicht existent ist? Gibts eine aktuelle Adresse???

    MFG,Marion

  30. Kastro
    8. Januar 2010, 12:29 | #31

    Hallo Marion,

    ich würde die Sache auf sich beruhen lassen und abwarten.
    Bewahre den Brief mit der Unzustellbarkeitsbenachrichtung
    einfach auf.

Kommentar Seiten
  1. 24. Mai 2008, 10:07 | #1