Gesetz verschlimmbessert Rechtesituation
Golem.de berichtet über den Entwurf der Bundesregierung für das “Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten geistigen Eigentums”. Schon am sehr langen Titel erkennt man die grundlegenden Inhalte dieser geplanten Gesetzesänderung.
Ziel soll unter anderem ein vereinfachter Auskunftsanspruch der Rechteinhaber gegenüber Dritten, z.B. Ihrem Internetzugangsbetreiber sein um an Namen und Anschrift der Tauschbörsennutzer zu kommen. Dabei soll Polizei und Staatsanwaltschaft nicht mehr zwangsweise zwischengeschaltet sein.
Bisher müssen diese Behörden noch durch eine Anzeige eingeschaltet werden um an die Daten der Tauschbören-Nutzer zu gelangen. Diese haben in der Vergangenheit daher auch wiederholt ihren Unmut darüber geäußert, von den Vertretern der Rechteinhaber nur für ihre Zwecke benutzt zu werden. Anschließend erhalten die Tauschbörsennutzer Post vom Anwalt mit einer entsprechenden Kostennote. Die Strafanzeige wird nach Zahlung fallen gelassen oder eingestellt.
Ob sich eine solche Gesetzesänderung mit anderen geltenden Rechten wirklich verträgt sei mal dahingestellt, aber damit wird in jedem Fall auch dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.
Dreher bei der Übermittlung von Daten haben beispielsweise in der Vergangenheit schon wiederholt zu falschen Beschuldigungen geführt. Würden diese Daten nun unmittelbar übermittelt und kein staatliches Organ greift mehr ein, wird auch ein Kontrollmechanismus ausgehebelt.
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