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Abzocke mit Schutzlisten vor Telefonwerbung

20. August 2008

cid Stuttgart – Verschiedene Firmen versuchen derzeit, Verbrauchern einen kostenpflichtigen Schutz vor lästiger Telefonwerbung zu verkaufen. Um gesetzeswidrige Werbeanrufe zu verhindern, bedienen sie sich selbst eben dieses Mittels, um an ihre Kunden zu gelangen. Allein diese Tatsache sollte die Verbraucher schon aufhorchen lassen. Während des Anrufs wird versucht, den Kunden zu einer gebührenpflichtigen Mitgliedschaft zu überreden. Seine Daten würden dann angeblich in eine Liste aufgenommen und in Zukunft würde er keine Werbeanrufe mehr erhalten. Auch könne er sicher sein, dass seine Bankdaten nicht missbraucht würden.
Vor dieser neuen Betrugsmasche warnt jetzt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Ihr liegen nach eigenen Auskünften bereits mehrere Beschwerden über Unternehmen vor, die unter den Namen “Bundeszentrale Verbraucherservice”, “Verbraucherschutz Deutschland” oder “Deutscher Verband gegen Datenmissbrauch und Werbebelästigung” Verbraucher telefonisch belästigt haben. Die Höhe der Mitgliedschaftsgebühren beläuft sich je nach Unternehmen auf 59 Euro bis 118 Euro.

Wer den Anrufern auf den Leim gegangen ist, sollte laut der Verbraucherschützer den Abschluss umgehend schriftlich per Einschreiben und Rückschein widerrufen. Weil einige der Anbieter offenbar Informationen über Kontoverbindungen der Angerufenen haben, ist es ganz wichtig, die Kontoauszüge gründlich auf etwaige Abbuchungen zu prüfen. Falls abgebucht wurde, empfiehlt die Verbraucherzentrale eine schnellstmögliche Rückbuchung. Eine solche ist innerhalb einer Frist von sechs Wochen möglich.

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