Missbrauch von Rufnummern
Sicher haben Sie auch schon einmal eine SMS erhalten und wurden aufgefordert eine genannte Rufnummer anzurufen oder die SMS zu beantworten. Gelegentlich gibt es auch Anrufer die nur einmal klingeln und dann in der Liste verpasster Anrufer auftauchen.
Wer eine solche Nummer nicht kennt, oder keinen Kostenhinweis in der SMS oder einer automatischen telefonischen Nachricht erhält, kann sich gegen den “Absender” bei der Bundesnetzagentur wehren.
Wir haben vor einiger Zeit auch eine entsprechende SMS erhalten und dann via Email an die Bundesnetzagentur eine Beschwerde gegen den Absender eingeleitet.
Heute erhielten wir dann die folgende Email:
Sehr geehrter Herr Jung,
Sie hatten sich an die Bundesnetzagentur gewandt, da Sie unerwünschte automatisierte Anrufe erhalten hatten, bei denen in einer Bandansage die Rufnummern (0)900 5 991123 bzw. (0)900 5 105001 zum Rückruf beworben wurden.
Aufgrund des Verstoßes gegen Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sowie gegen Preisangabepflichten des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wurde die Abschaltung der vorgenannten (0)900er-Rufnummern angeordnet.
Zugleich wurde ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot für Verbindungen zu der Rufnummer (0)900 5 991123 zwischen dem 12.08.2008 und dem Zeitpunkt der Abschaltung angeordnet. Ferner wurde ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot für Verbindungen zu der Rufnummer (0)900 5 105001 zwischen dem 18.08.2008 und dem Zeitpunkt der Abschaltung angeordnet.
Bitte melden Sie sich, wenn nach dem angegebenen Zeitpunkt diese Gespräche trotzdem auf Ihrer nächsten Telefonrechnung erscheinen sollten und schicken Sie eine Kopie der betreffenden Rechnung mit, aus der der Zeitpunkt des Anrufs und die Rufnummer erkennbar sind. Informationen zu den von der Bundesnetzagentur ergriffenen Maßnahmen finden Sie auch im Internet unter www.bundesnetzagentur.de unter dem Link „Rufnummernmissbrauch – Spam – Dialer”, „Maßnahmen gegen Rufnummernmissbrauch im Bereich Dialer, Spam und Sprachtelefonie”.
Erlauben Sie mir noch folgenden Hinweis:
Das TKG eröffnet für die Bundesnetzagentur nicht die Möglichkeit, Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche zu unterstützen. Ich empfehle Ihnen daher, Ihre eventuellen zivilrechtlichen Ansprüche ggf. mit Hilfe eines Rechtsbeistandes zu verfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesnetzagentur
Ganz sicher erhielt die Bundesnetzagentur mehr als nur unseren Hinweis auf diese unerlaubte SMS-Masche und konnte tätig werden; Bei nur einer Meldung würde sicher die Beweislage schwierig zu beurteilen sein.
Daher ist es wichtig das Sie sich wehren wenn versucht wird Sie vie Telefon/SMS abzuzocken. Melden Sie entsprechende Vorkommnisse im Interesse aller Verbraucher!
Letzte Kommentare