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Illegale Musik-Downloads können teuer werden

23. Mai 2008

cid Düsseldorf – Das Herunterladen von Musik über eine Internet-Tauschbörse kann unerfreulich hohe Kosten nach sich ziehen. Denn häufig verletzen die Tauschbörsen-Nutzer die Urheberrechte der Musikindustrie und Künstler. Über die sogenannte IP-Adresse, die jedem Rechner eindeutig zugeordnet ist, kann der Inhaber des Online-Anschlusses, von dem aus die Musik heruntergeladen worden ist, ermittelt werden. So ist es für die Inhaber der Urheberrechte leicht, finanzielle Forderungen gegen die Tauschbörsen-Nutzer zu stellen.

Zwar ist das Nutzen von Tauschbörsen an sich nicht illegal.
“Grundsätzlich ist es erlaubt, Lieder für den privaten Gebrauch herunterzuladen”, weiß die Verbraucherzentrale NRW. Doch gilt dies nur, wenn die Songs nicht aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen stammen. “Das
heißt: Nutzer dürfen Musik weder zum Download anbieten noch selber herunterladen, wenn diese urheberrechtlich geschützt ist”, erklären die Verbraucherschützer die Situation.

Flattert in Zusammenhang mit der Tauschbörsen-Nutzung also ein Brief eines Anwalts ins Haus, ist es keine gute Idee, ihn zu ignorieren. Handelt es sich um eine Unterlassungserklärung, tut der Nutzer gut daran, sich schnellstmöglich juristischen Beistand zu suchen. Auch die Beantragung einer Fristverlängerung ist häufig sinnvoll. In manchen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen etwaigen Rechtsstreit.

Darüber hinaus sollte der Verbraucher prüfen, ob die Forderungen gegen ihn gerechtfertigt sind. Denn in manchen Fällen sind die von den gegnerischen Anwälten eingeforderten Summen zu hoch angesetzt. Die Beträge orientieren sich daran, wie viele Stücke vom Nutzer zum Herunterladen angeboten wurden oder wie viele Songs er selbst heruntergeladen hat. Bei Bagatellverstößen hat der Gesetzgeber vorgesehen, die gegnerischen Anwaltsgebühren für eine Abmahnung auf 100 Euro zu begrenzen.

Weitere Hinweise zum Thema gibt die Verbraucherzentrale NRW in ihrem Faltblatt “Musik aus dem Netz: Runterladen ohne Reinfall”, das in allen Beratungsstellen der Verbraucherschützer kostenlos erhältlich ist.

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