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Was tun bei Mahnungen nach Online-Abzocke?

27. September 2008

Mit undurchsichtigen abgeschlossenen Verträgen im Internet werden immer häufiger Kunden über den Tisch gezogen. Typische Beispiele sind etwa Klingelton-Abos oder angebliche Gratis-Dienstleistungen wie Ahnenforschung im Web. Wer ins Haus flatternde Rechnungen nicht bezahlt, erhält bald Mahnungen. Wie ist darauf zu reagieren? Die Stiftung Warentest hat sich jetzt detailliert mit diesem Sachverhalt beschäftigt.

Empfindet ein Verbraucher eine Mahnung als unberechtigt, sollte er zunächst einmal darauf reagieren. Denn mahnt eine seriöse Firma, so liegt laut der Tester möglicherweise ein Versehen der Buchhaltung des Unternehmens vor und die Situation lässt sich normalerweise leicht klären.
Beschwerdeanrufe bei den Versendern der Mahnschreiben haben laut der Experten oft aber wenig Erfolg. Eine schriftliche Reaktion ist in aller Regel die bessere Wahl.

Handelt es sich bei dem Absender der Mahnungen hingegen mit Sicherheit um einen Abzocker, hilft eine schriftliche Beschwerde häufig nicht. Der Verbraucher wird dann nicht selten mit weiteren Schreiben bedacht, was den Verdacht nahelegt, dass es sich um einen Einschüchterungsversuch handelt.
Immer wieder knicken Konsumenten ein und zahlen den von den Betrügern geforderten Betrag, um endlich ihre Ruhe zu haben. Laut Stiftung Warentest gilt aber bei offensichtlichen Gaunereien: Der Verbraucher sollte Ruhe bewahren und nicht zahlen. In der Vergangenheit haben mehrere Gerichte entschieden, dass Opfer von betrügerischen Angeboten im Internet keine Rechnungen bezahlen müssen. Eine dieser Entscheidungen stammt beispielsweise vom Amtsgericht München (Az. 161 C 23695/06). Bleibt ein Verbraucher stur, verlieren die drohenden Unternehmen meist bald von allein das Interesse,
weil sich weiterer Aufwand für sie nicht lohnt.

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  1. Florian
    14. Dezember 2008, 02:29 | #1

    Man sollte Abzockern nur eine Absage schreiben. Datensätze wie die aktuelle Maske der Betrugsseiten und irreführende Anzeigen wie “free” und den gesamten E-Mail-Verkehr zwischen den Betrügern speichern. Diese können (falls es so weit kommt, was bei den Betrügern sehr unwahrscheinlich ist) direkt dem zuständigen Amtsgericht zugesendet werden. Verbraucherschutz-, Anwalts- und Gerichtskosten sollte man sich sparen.

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