Nutzer von Tauschbörsen im Visier der Strafverfolgung
Seit geraumer Zeit werden Internetnutzer für die Ermöglichung des Zugriffs auf Dateien abgemahnt. In einer Vielzahl von Fällen ist die Ursache für diese Abmahnungen das sogenannte „Filesharing”. Gemeint ist damit der Austausch von Dateien zwischen verschiedenen Nutzern über das Internet. Häufig geschieht dies über ein sogenanntes Peer-to-Peer-Netzwerk.
Wie funktioniert „Filesharing”?
Wer am „Filesharing” teilnimmt, hat als Nutzer die Möglichkeit auf vorhandene Dateien anderer Teilnehmer zuzugreifen und verpflichtet sich, anderen Nutzern seine eigenen Dateien zur Verfügung zu stellen; seien es Musik-, Filmdateien oder Spiele. Zu den ersten Tausch-Netzwerken dieser Art zählte das zum Inbegriff der Tauschbörse bekannt gewordene Napster. Dieses ermöglichte den Austausch von Dateien noch über einen zentralen Server, d. h. mit Hilfe einer „übergeordneten Quelle”. Klagen von Urheber-Verwertungsgesellschaften führten dazu, dass Napster zu einem kostenpflichtigen Anbieter mutierte, der nunmehr lizenzierte Inhalte gegen Geld anbietet. Mehr…
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