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III. Werbung und Sponsoring
Webster übernimmt die Vermittlung von Werbeflächen und die Platzierung von Werbung für Werbetreibende und Agenturen (im Folgenden: Werbetreibende) auf den Internetseiten von Webster.
Der Werbetreibende trägt dafür Sorge, dass die notwendigen Informationen für seine Onlinewerbung, d.h. Daten, Dateien und sonstiges Material, rechtzeitig, vollständig und fehlerfrei angeliefert werden. Die jeweiligen Zieladressen seiner Onlinewerbung sind dabei anzugeben. Internet-Werbemittel müssen spätestens zwei Arbeitstage vor Schaltungsbeginn bei Webster vorliegen. Kommt der Werbetreibende dieser Verpflichtung nicht nach, ist er dennoch zur Entrichtung des vereinbarten Entgelts verpflichtet. Der Ersatz weitergehender Schäden bleibt hiervon unberührt.
Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch Email erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Soweit Agenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag - vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen - im Zweifel mit der Agentur zustande.
Webster macht keinerlei Zusicherungen über die Reihenfolge der Werbeschaltungen und ist nach eigenem Ermessen dazu berechtigt, Werbemittel oder Beschreibungen aus redaktionellen oder sonstigen Gründen zurückzuweisen.
Zudem behält sich Webster vor, Werbeaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Inhalte gegen Gesetze oder deren Inhalt vom deutschen Werberat beanstandet wurde.
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Der Werbetreibende zahlt für seine Werbeschaltung einen vorher vereinbarten oder der jeweils gültigen Preisliste entsprechenden Festpreis. Die Abrechnung von Adimpressions erfolgt auf Basis von Adrequests. Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich bei Angeboten für und Verträgen und Abrechnungen mit Werbetreibenden an diese Preisliste zu halten. Die Rechnungsstellung erfolgt zum Zeitpunkt der verbindlichen Buchung der Werbekampagne. Entgelte sind zwei Wochen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Webster gewährt bei Nachweis der Agenturtätigkeit (Handelsregistereintrag) 15% AE-Provision bei Rechnungsstellung durch die Agentur.
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Erlangt Webster nach Vertragsschluss begründete Zweifel über die Zahlungsfähigkeit des Werbetreibenden, so ist Webster berechtigt, die vereinbarte Vergütung vor der Schaltung der Werbung einzufordern.
Webster leistet für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften Gewähr. Ansprüche auf Grund von Mängeln, welche die Tauglichkeit der Leistung nur unerheblich beeinträchtigen, bestehen nicht. Einwendungen gegen eine ordnungsgemäße Durchführung eines Werbeauftrages müssen innerhalb von 7 Tagen nach seiner Ausführung schriftlich dargelegt werden. Wird die Werbung zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt nicht, nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß geschaltet, so ist Webster berechtigt und verpflichtet, die Schaltung innerhalb eines angemessenen Zeitraumes nachzuholen, sofern der Zweck der Werbemaßnahme hierdurch noch erreicht werden kann. Kann der Zweck nicht mehr erreicht werden oder schlägt die Nachbesserung fehl, ist der Werbetreibende zur Wandlung oder Minderung berechtigt.